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Totalrevision der Statuten und des Wettspielreglements des SFV

Moser Stefan, Präsident 12.06.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Delegiertenversammlung und der Verbandsrat des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) haben an ihren ordentlichen Versammlungen vom 11. Mai 2013 resp. 13. April 2013 unter anderem Totalrevisionen der Statuten und des Wettspielreglements (WR) des SFV verabschiedet. Die neuen Fassungen aller geänderten Regularien sind in den offiziellen Mitteilungen des SFV publiziert.

Der materielle Inhalt dieser beiden grundlegenden Regelwerke des SFV wurde bei der Überarbeitung möglichst unverändert belassen. Im Vordergrund stand die Verbesserung der Systematik und der Lesbarkeit bzw. der Benutzerfreundlichkeit, welche über die Jahre aufgrund zahlreicher Teilrevisionen zusehends verloren gingen.

Trotzdem wurden auch einige wenige inhaltliche Anpassungen beschlossen. Für die Klubs besonders relevant sind dabei die folgenden Änderungen:

 

  • Offizialisierung der bereits heute weit verbreiteten E-Mail-Kommunikation zwischen SFV, Abteilungen und Regionalverbänden einerseits und den Klubs und ihren Mitgliedern, Spielern und Funktionären andererseits. Die Klubs des SFV werden im Rahmen des neuen webbasierten Spielbetriebsprogramms clubcorner.football.ch eine offizielle E-Mail-Adresse angeben müssen, welche in Zukunft vorerst alternativ zum herkömmlichen Brief- und Faxverkehr für sämtliche Korrespondenz des SFV, der Abteilungen und der Regionalverbände an Klubs und ihre Mitglieder, Spieler und Funktionäre verwendet werden wird. Über Einzelheiten zu clubcorner.football.ch werden die Klubs bereits seit einiger Zeit laufend separat informiert.

 

  • Übertragung der „vollen“ Disziplinarkompetenz an die Abteilungen und Regionalverbände für ihren Spielbetrieb bzw. über ihre Klubs und Spieler/Funktionäre. In Zukunft werden die Abteilungen und Regionalverbände somit alle statutarisch vorgesehenen Disziplinarstrafen selber verhängen können, dies mit Ausnahme der Fälle tätlicher Vergehen gegen Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten (weiterhin Kompetenz der Kontroll- und Disziplinarkommission des SFV) und bestimmter Vergehen von Schiedsrichtern sowie von Schiedsrichterassistenten, -instruktoren und inspizienten (weiterhin Kompetenz der Schiedsrichterkommission SFV).

 

  • Begrenzung der Anzahl Klubs, für die ein Spieler im Laufe einer Saison qualifiziert und spielberechtigt sein kann. Im Sinne einer internationalen Vereinheitlichung wird neu nicht mehr die maximale Anzahl definitiver Transfers pro Saison begrenzt sein (Art. 59 des aktuellen WR), sondern es wird (in Übereinstimmung mit der diesbezüglichen zwingenden FIFA-Regelung) die Anzahl Klubs, für welche ein Spieler während einer Saison (1. Juli – 30. Juni des Folgejahres) maximal qualifiziert werden kann (drei) und für die er maximal Spiele bestreiten kann (zwei), definiert. Die Abteilungen des SFV sollen allerdings weiterhin die Möglichkeit haben, abweichende Bestimmungen zu erlassen. Ausserdem werden Einsätze im Rahmen von Gruppierungen und doppelten Spielberechtigungen bei der Anzahl Klubs, für welche ein Spieler in einer Saison Spiele bestreitet, nicht mitgezählt.

 

Freundliche Grüsse

Schweizerischer Fussballverband